gewählt, um aufzuzeigen, dass das Humanforschungsgesetz «aufgrund von Vorkommnissen, wie sie auf dem Bild gezeigt werden», entstanden sei (act. 829) und antwortete auf den Vorhalt, er habe die Forschung von A._____ mit den Menschenversuchten berüchtigter Nazi-Kriegsverbrecher verglichen, mit: «Oder man könnte damit sagen, dass diese Forschung so enden könnte» (act. 537). Ob der Beschuldigte auch die Namen der abgebildeten nationalsozialistischen Ärzte gekannt hat, was er unter dem Hinweis, es seien weder Hitler noch Himmler noch Mengele abgebildet, verneint hat (act. 830), ist nicht von Bedeutung.