Dass die Äusserungen, ein Arzt lüge, führe Studien ohne Bewilligungen und Aufklärung der Patienten durch, experimentiere an intubierten Patienten, gefährde Patienten und betreibe unethische Forschung, welche als vergleichbar mit derjenigen von Nazi-Ärzten im zweiten Weltkrieg dargestellt wird, einen ehrverletzenden Charakter und eine Eignung zur Rufschädigung aufweisen, kann aufgrund der Schwere dieser Vorwürfe als allgemein und auch dem Beschuldigten bekannt vorausgesetzt werden. Dem Beschuldigten war auch die Bedeutung des verwendeten Bildes bekannt, erklärte er doch, es handle sich um ein Bild von Menschenversuchen (act. 537), er habe als Einleitung ein «eher drastisches Bild»