__ wird auf diese Weise als besonders gravierend, unmenschlich, gefährlich und moralisch verwerflich dargestellt. Dass der Beschuldigte ausgesagt hat, das Bild sei verwendet worden, um seinen ethischen Standpunkt, dass er gegen Versuche an Menschen, die sich nicht wehren könnten, sei, aufzuzeigen (act. 537) bzw. um aufzuzeigen, weshalb es ein Humanforschungsgesetz gebe (act. 830) und C._____ ausgesagt hat, das Bild sei als Mahnmal für das Einhalten von ethischen Grundsätzen und Regeln (act. 833) bzw. dafür, wohin es führen könne, wenn man unethische Forschung betreibe und es mit den Patienten «ans Limit» treibe (act. 559), verwendet worden, vermag daran nichts zu ändern, sondern zeigt im