Danach werden verschiedene Fragen zum Einsatz von 5- ALA bei Meningeomen am D._____ aufgeworfen, unter anderem, ob die Substanz für die Behandlung von Meningeomen zugelassen sei, es für deren Verwendung die Einwilligung des Patienten und für die Forschung damit eine Bewilligung von Swissmedic oder einer Ethikkommission brauche, ob die Verwendung von 5-ALA bei Meningeomen in der Schweiz legal sei, ob die Haftpflichtversicherung für Haftpflichtfälle bezahle, wenn im Aufklärungsblatt 5-ALA nicht aufgeführt sei und ob 5-ALA am D._____ noch immer bei Meningeomen verwendet werde (act. 325 Folie 5 und 6).