2.3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass der Beschuldigte zusammen mit C._____ am 13. August 2020 in einer Sitzung mit Vertretern des Verwaltungsrats der D._____ AG (E._____, F._____ und G._____) eine Präsentation mit dem in der Anklage umschriebenen Inhalt (act. 323 ff.) vorgetragen hat (act. 536 ff., 557 ff., 829 ff., 832 ff., 867 f.).