Auf die Antwort von C._____, sie hätten dem Verwaltungsrat eine Präsentation vorgetragen, hätten jedoch keine Kenntnis darüber, ob die angeblich weitergegebenen Dokumente manipuliert worden seien und wüssten nicht, von welchen Folien und angeblich gelöschten Passagen gesprochen werde, hat L._____ C._____ die unvollständige geschwärzte Version der Präsentation zugeschickt (act. 321 f.). Mit E-Mail vom 17. Februar 2022 hat L._____ auf Nachfrage von C._____ sodann angegeben, auch bei A._____ erfolglos versucht zu haben, an die Informationen der geschwärzten Folien heranzukommen (act. 890). Auch wenn A.__