Die Präsentation habe er ausgedruckt in schwarz-weiss gesehen. Er sei davor von niemandem, weder von seinem Arbeitgeber noch vom Verwaltungsrat, darauf aufmerksam gemacht worden, dass die Beschuldigten eine solche Präsentation über ihn gehalten hätten (act. 573 f.). Anlässlich der Berufungsverhandlung hat A._____ wiederum ausgesagt, er habe die Präsentation zum ersten Mal gesehen, als sein Anwalt die Akten des Aufsichtsverfahrens erhalten habe (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 3).