am 7. April 2021 die Verfahrensakten des Aufsichtsverfahrens zugestellt worden sind und diese die Präsentation vom 13. August 2020 beinhaltet haben, wird durch die eingereichten Unterlagen belegt (act. 422 ff.). Anlässlich seiner Einvernahme vom 1. März 2022 hat A._____ bestätigt, von der Präsentation im Rahmen der Akteneinsicht im Aufsichtsverfahren Kenntnis erhalten zu haben. Die Akten seien seinem Rechtsanwalt zugestellt worden und er sei von diesem dann im Rahmen einer persönlichen Sitzung über die Präsentation in Kenntnis gesetzt worden. Dies müsse kurz vor der Ergänzungsstrafanzeige gewesen sein. Die Präsentation habe er ausgedruckt in schwarz-weiss gesehen.