2.2. 2.2.1. Der Beschuldigte beantragt die Einstellung des Verfahrens und macht geltend, die Strafantragsfrist sei mit der ergänzenden Anzeige vom 14. Juni 2021 nicht eingehalten worden, da davon auszugehen sei, dass A._____ bereits mehr als drei Monate vor Einreichung der Anzeige Kenntnis von der Präsentation erlangt habe (Plädoyer Berufungsverhandlung S. 3 ff.).