7. Die Verfahrenskosten bestehen aus: a) der Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 b) der Anklagegebühr von Fr. 900.00 c) andere Auslagen Fr. 48.00 Total Fr. 2'448.00 Dem Beschuldigten werden die Gerichtsgebühr und die Anklagegebühr sowie die Kosten gemäss lit. c) im Gesamtbetrag von Fr. 2'448.00 auferlegt. 8. Der Beschuldigte trägt seine Parteikosten selbst.