Auf Seite 14 der Präsentation zitierten die Beschuldigten einen vom Privatkläger mitverfassten Fachartikel und zeigten dazu die Überschrift: "Darf man auf der IPS im D._____ unethische Forschung betreiben und Patienten gefährden (...)?" Auf Seite 15 der Präsentation bezeichneten die Beschuldigten den Privatkläger und den Mitautor eines Fachartikels als "Wiederholungstäter". Die Beschuldigten taten all dies bewusst und gewollt, um bei den Vertretern des Verwaltungsrats der D._____ AG den Eindruck zu erwecken, dass der Privatkläger bei der -3-