diesem Bild. Erkennbar ist darauf, dass das Fahrzeug von einem Mann mit einem dunkeln Vollbart gelenkt wird. Act. 48 zeigt – wie die Vorinstanz ohne Willkür feststellte – eine (weitere) Vergrösserung des Radarbildes (in act. 2 oben links). Denn das Radarbild (act. 2 oben links) und die Vergrösserung (act. 48) weisen die gleiche Lichtreflexion am linken Seitenspiegel des Autos auf, es hat im unteren Bildteil auf der gleichen Höhe des fotografierten Autos einen schwarzen Balken und auf beiden Aufnahmen ist im schwarzen Balken liegend das linke Frontlicht des Autos ersichtlich.