2. Auf Einsprache hin sprach der Präsident des Bezirksgerichts Aarau den Beschuldigten mit Urteil vom 27. September 2023 der Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von Fr. 400.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe. 3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 29. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte, er sei vollumfänglich freizusprechen. 3.2. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. Januar 2024 wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.