Ebenso ist der Aufwand von 0.41 Stunden für ein Telefonat mit Rechtsanwältin B._____ zu streichen, da ein solches Telefonat nicht notwendig erscheint. Weiter ist der Aufwand für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung zzgl. Nachbearbeitung von 6 Stunden auf die effektive Dauer inkl. einer angemessenen Nachbesprechung festzusetzen bzw. um 2 Stunden zu kürzen.