Die von der Vorinstanz als Privatklägerin erfasste «S._____ AG» findet sich unter der korrekten Bezeichnung «S._____ AG» mit Sitz in bbb._____ im Handelsregister, sie ist rechts- und parteifähig. Auf ihre Zivilklage ist jedoch mit Verweis auf die obigen Ausführungen ebenfalls nicht einzutreten. Beide Formulare «Privatklage» zu den Anklageziffer 1 Reg. 7.6 und 7.8 wurden am 28. September 2022 von M._____ unterzeichnet (UA act. 2105 ff. und 2134). Die im Handelsregister eingetragene Unterschriftenregelung sieht zur rechtsgültigen Vertretung der «S._____ AG» eine Kollektivunterschrift zu zweien vor.