Beide sind zwar im Handelsregister als zur Kollektivunterschrift zu zweien berechtigt vorgesehen, jedoch haben sie entgegen dieser im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung jeweils alleine eine Privatklage unterzeichnet. Die zwei Formulare «Privatklage» mit den final bezifferten Zivilforderungen der Q._____ AG vom 18. Juli 2023 wurden sodann von J._____ unterzeichnet (UA act. 2200 und 2207), er hat die Forderungen in zwei separaten Schreiben vom 18. Juli 2023 dargelegt und mit Beilagen belegt (UA act. 2199 ff. und 2206 ff.). J._____ ist gemäss der im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung nicht zur Unterschrift für die Q._____ AG berechtigt.