Die Q._____ AG mit Sitz in bbb._____ ist im Handelsregister eingetragen und rechts- und parteifähig. Es liegt jedoch keine rechtsgültig unterzeichnete Zivilklage vor. Der Strafantrag zu Anklageziffer 1 Reg. 7.4 vom 8. Dezember 2021, welcher auch eine vorläufige Privatklage erfasst, wurde von H._____ unterzeichnet (UA act. 2065), der Strafantrag inkl. vorläufiger Privatklage zu Anklageziffer 1 Reg. 7.7 vom 14. November 2022 von I._____ (UA act. 2112 f.). Beide sind zwar im Handelsregister als zur Kollektivunterschrift zu zweien berechtigt vorgesehen, jedoch haben sie entgegen dieser im Handelsregister eingetragenen Unterschriftenregelung jeweils alleine eine Privatklage unterzeichnet.