Es wurde ein erheblicher Deliktsbetrag von mehr als Fr. 65'000.00 erbeutet und daneben ein Sachschaden von mehr als Fr. 5'000.00 verursacht. Es ist auch davon auszugehen, dass die gewerbs- und bandenmässigen Diebstähle ohne die Entdeckung noch weitergegangen wären. Entsprechend wird der Beschuldigte zu einer hohen unbedingten Freiheitsstrafe von 4 ½ Jahren verurteilt. Auch die zahlreichen Fahrten ohne Berechtigung sind in ihrer Summe keinesfalls zu bagatellisieren. Der Beschuldigte hat eine Geringschätzung der Schweizer Rechts- und Werteordnung sowie ein hohes kriminelles Kalkül offenbart. Es bestehen ganz erhebliche Bedenken an seinem künftigen Wohlverhalten.