6B_476/2015 vom 26. November 2015 E. 5.4). Der Beschuldigte leidet aktuell unter einer Darmkrebserkrankung, welche nach der bereits erfolgten Entfernung eines Darmkarzinoms eine Chemotherapie erfordere; er leide zudem an inneren Blutungen und müsse sich auf unbestimmte Zeit stationär behandeln - 36 -