bandenmässigen Diebstählen sowie dem mehrfachen Hausfriedensbruch und der mehrfachen Sachbeschädigung stand. Entsprechend geringer fällt bei der Bildung der Gesamtstrafe der Gesamtschuldbeitrag aus. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um insgesamt 6 Monate auf 54 Monate bzw. 4 ½ Jahre.