Die einzelnen Schadenssummen weichen stark voneinander ab, liegen aber allesamt nicht mehr im Bagatellbereich. Während die Beträge von Fr. 400.00 und Fr. 500.00 in Relation zu allen denkbaren, vom Tatbestand der Sachbeschädigung umfassten Schadensbeträgen noch als relativ gering erscheinen, sind die Schadenssummen von Fr. 2'000.00 und Fr. 2'600.00 als nicht mehr gering zu bezeichnen. Entsprechend ist hinsichtlich der einzelnen Sachbeschädigungen abhängig vom jeweils verursachten Sachschaden von einem vergleichsweise noch leichten bis nicht mehr leichten Taterfolg auszugehen. - 33 -