Wenn er mit diesen schwankenden Beträgen seine Lebenshaltungskosten nicht hat decken können, hätte er sich bemühen können und müssen, legal ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen. Stattdessen wählte er mit den Kupferdiebstählen den vermeintlich leichtesten Weg, um an zusätzliches Einkommen zu gelangen. Je leichter es aber für ihn gewesen wäre, das für ihn fremde Eigentum und Vermögen zu - 31 - respektieren, desto schwerer wiegt die Entscheidung dagegen und damit einhergehend das Verschulden (BGE 117 IV 112 E. 1; BGE 127 IV 101 E. 2a; Urteil des Bundesgerichts 6B_91/2022 vom 18. Januar 2023 E. 3.4.3).