Die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit der Tatbegehung wirkt sich verschuldenserhöhend aus. Es wurden eigens zur Deliktsbegehung Lieferwagen und Anhänger in der Schweiz gemietet. Weiter haben die Beschuldigten Werkzeug mitgeführt und mit Handschuhen und Sturmmasken dafür gesorgt, dass sie unerkannt bleiben bzw. keine Spuren hinterlassen. Weiter sind sie mehrfach hauptsächlich zur Deliktsbegehung in die Schweiz an- und eingereist und haben in lokalen Hotels übernachtet.