Auch der Zeitraum von über 14 Monaten lässt auf eine hohe Intensität der deliktischen Tätigkeit schliessen. Damit ist hinsichtlich des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls in Relation zum weiten Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe und den davon erfassten Deliktssummen von einem nicht mehr leichten bis mittelschweren Taterfolg auszugehen.