wurde er wegen Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt (UA act. 145.17). Mit Urteil des Amtsgerichts Buchen (Odenwald) vom 5. Oktober 2017 wurde er wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt, wobei ein «Gewerbezusammenhang» vermerkt worden ist (UA act. 145.17 f.). Zuletzt wurde er mit Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim vom 21. November 2022 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à Euro 30.00 verurteilt (UA act. 145.18). Bei den begangenen Delikten handelt es sich insbesondere um Vermögensdelikte und auch Strassenverkehrsdelikte, somit ist er einschlägig vorbestraft.