Der Beschuldigte ist im Schweizerischen Strafregister nicht verzeichnet (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Jedoch ist er in seinem Heimatland Deutschland seit dem Jahr 1978 insgesamt 29-Mal im einschlägigen Deliktsfeld vorbestraft (UA act. 145.3 ff.). Er wurde zu Geldstrafen sowie bedingten und unbedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Namentlich wurde er mit Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 9. Dezember 2011 wegen Beihilfe zum Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt (UA act. 145.16). Mit Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 9. Januar 2012 wurde er wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt (UA act.