der Dieb, der den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren (siehe dazu oben). Damit würde – bei einer isolierten Betrachtung – für den gewerbsmässigen Diebstahl auch eine Geldstrafe (nicht unter 90 Tagessätzen) in Frage kommen.