Ein Ausstieg aus der deliktischen Tätigkeit wurde durch die fortlaufende Tätigkeit für beide erheblich erschwert. Es zeigt sich, dass der Beschuldigte und A.A._____ sich zusammengetan haben, um arbeits- und rollenteilig eine unbestimmte Anzahl Einbruchdiebstähle zu verüben. Beide Beschuldigten haben beabsichtigt, durch die Diebstähle im Team zumindest einen beträchtlichen Anteil ihrer Lebenshaltungskosten – allenfalls sogar die gesamten Lebenshaltungskosten – decken zu können. Die Beschuldigten wurden denn auch nur durch die Anhaltung durch die Polizei gestoppt. Insgesamt ist das Qualifikationsmerkmal der Bandenmässigkeit zweifellos erfüllt.