Werkzeug aufgetrennt und ein Vorhängeschloss entwendet hätten. Es seien zudem mehrere Stücke vom blanken Kupferkabel abgeschnitten und zurückgelassen worden. Es sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. Fr. 100.00 entstanden. 2.4.7.2. Die beiden Beschuldigten bestreiten wiederum, am Tatort anwesend gewesen zu sein und die ihnen angelasteten Handlungen vorgenommen zu haben.