_ mehrere Meter isoliertes Kupferkabel ab drei grossen Bobinen sowie mehrere Meter blankes Kupferkabel ab einer kleineren Bobine im Gesamtwert von ca. Fr. 14’600.00 entwendet, indem die jeweiligen Kabel von den Bobinen abgerollt, mit einem Schnittgerät abgetrennt und abtransportiert worden seien. Um den Diebstahl begehen zu können, hätten die beiden Mitbeschuldigten gegen den Willen der Hausrechtsinhaberin, der R._____ AG, mithin ohne Berechtigung den umzäunten Werkhof betreten, indem sie in arbeitsteiligem Zusammenwirken wissentlich und willentlich die Vorhängeschlösser am Zauntor an der Nord-West-Seite mit einem unbekannten