Auch die Zeugin F._____ hat bestätigt, dass sie die Mietfahrzeuge immer zusammen abgeholt haben, so hätten sie auch am 26. September 2022 den Lieferwagen in qqq._____ gemeinsam übernommen. Letzteres hat auch C.A._____ explizit bejaht. Insbesondere gab C.A._____ in der Einvernahme vom 9. Dezember 2022 bei der Kantonspolizei St. Gallen auch an, dass er ausschliesslich mit seinem Sohn unterwegs gewesen sei (UA act. 1633 ff.).