2.4.4.6. Aufgrund der vorhandenen Indizien ist – was für das Qualifikationsmerkmal der Bandenmässigkeit des Diebstahls bedeutsam ist – insbesondere auch erstellt, dass A.A._____ an den Taten beteiligt war. So wird deutlich, dass die beiden Mitbeschuldigten sich im Tatzeitraum gemeinsam in der Schweiz aufgehalten haben. Wie erwähnt, wurden sie gemeinsam bei der Personenkontrolle vom 28. September 2022 angetroffen. Weiter haben sie am 28. September 2022 gemeinsam bei der Firma U._____ AG Kupferkabel abgeliefert, was durch eine Videoaufnahme belegt wird (UA act. 1905: Video 7 Halle). Auch die Zeugin F.___