1821 ff.). Damit ist ihre gemeinsame Anwesenheit in unmittelbarer Tatortnähe und (zumindest teilweise) im Tatzeitraum belegt. Weiter logierte C.A._____ vom 26. bis zum 27. September 2022 im Hotel 1._____ in kkk._____ in einem «Business-Zimmer» und A.A._____ vom 27. bis zum 29. September 2022 im Hotel 2._____ in ooo._____ in einem Doppelzimmer (UA act. 1968 ff.). Dies lässt sich ebenfalls mit der angeklagten Tatzeitspanne vereinbaren, wobei offenbleiben kann, wann - 19 - die Delikte innerhalb der jeweils angeklagten Zeitspanne genau stattgefunden haben.