2.4.4.4. Weiter ist durch mehrere Indizien belegt, dass sich die Beschuldigten in der fraglichen Tatzeit auch tatsächlich in der Umgebung der Tatorte befunden haben. Einerseits wurde der Zeuge G._____ am 19. Oktober 2022 von der Kantonspolizei St. Gallen befragt (UA act. 1611 ff.), nachdem er am 28. September 2022 anlässlich der Tatbestandsaufnahme zu einem Einbruchdiebstahl bei der S._____ AG in ddd._____ gegenüber der Polizei eine Aussage gemacht hatte. Er gab zusammengefasst an, er habe am Nachmittag des 27. Septembers 2022 zwischen 16.00 und 16.30 Uhr einen geschlossenen Bus mit ausgebleichter roter Farbe, einem Logo und Zürcher-Nummernschild gesehen, der durch das Areal der Sägerei