Für das Obergericht gibt es keinen Anlass, von dieser Würdigung im Untersuchungsbericht abzuweichen. Die von den Beschuldigten gegen die Werkzeugspurenuntersuchung der Kantonspolizei St. Gallen vorgebrachten Argumente, eine solche Analyse sei fehleranfällig, verfangen nicht. So handelt es sich um eine wissenschaftliche Methode, wobei mittels eines speziellen Werkzeugspurenscanners (ToolScan) die Trennstellen und das Werkzeug verglichen werden und kleinste Übereinstimmungen und Abweichungen wie namentlich Kerben festgestellt werden können, sodass zuverlässige Angaben darüber gemacht werden können, ob das konkrete Werkzeug verwendet worden ist.