und Ausführungen unten) ist ersichtlich, dass die Beschuldigten darauf bedacht waren, keine Spuren zu hinterlassen. So erstaunt auch nicht, dass gemäss dem eingeholten Spurenbericht der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden vom 27. Mai 2024, die ausgewerteten DNA-Spuren keine Ergebnisse geliefert haben bzw. die DNA-Profile nicht erstellbar waren. Auch aus den weiteren Spuren, namentlich den Abdrücken der Schuhspuren hat sich nichts ergeben. - 14 - Damit ist für das Obergericht erstellt, dass die beiden Beschuldigten den geschilderten Diebstahl, den Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung wie angeklagt gemeinsam ausgeführt haben.