Auch die besondere Sauberkeit, mit der die Beschuldigten den Lieferwagen retourniert haben, spricht gegen eine legale Tätigkeit in der Schweiz, wie namentlich eine Malertätigkeit, welche erfahrungsgemäss Spuren in einem Fahrzeug hinterlassen kann und stattdessen dafür, dass die Beschuldigten ihre Spuren bewusst verwischt haben. Aufgrund der später durchgeführten Personenkontrolle vom 28. September 2022 und den dabei sichergestellten Handschuhen und Sturmmasken (vgl. UA 1826 ff. und Ausführungen unten) ist ersichtlich, dass die Beschuldigten darauf bedacht waren, keine Spuren zu hinterlassen.