obwohl er zuvor angegeben hatte, es habe sich um einen geschlossenen Lieferwagen gehandelt. Auch erstaunt nicht, dass er die Nummer des Kennzeichens nicht mehr nennen konnte. Sofern sich der Beschuldigte darauf beruft, dass sein Konfrontationsrecht missachtet worden und die Meldung von E._____ nicht verwertbar sei, ist dem nicht zu folgen. Eine Mithilfe der Öffentlichkeit bei der Fahndung ist in - 12 -