1818 ff.) bestätigte er, dass der Fahrer so ausgesehen haben könnte, wie C.A._____, jedoch mit Dreitagebart. Auf einer Fotoaufnahme von den beiden Beschuldigten und einer Drittperson erkannte er A.A._____ und C.A._____ als möglicherweise die Personen, die im Lieferwagen gewesen seien, wies jedoch darauf hin, dass es schwer zu sagen sei. Auch aufgrund des persönlichen Eindrucks von A.A._____ anlässlich der Berufungsverhandlung bestätigte der Zeuge, dass es sich um die jüngere der zwei Personen handeln könnte (Protokoll Berufungsverhandlung S. 3 f.).