Beschuldigten zwei Kabelscheren sichergestellt werden konnten (UA act. 1643), von denen zumindest eine gemäss durchgeführter Werkzeugspurenuntersuchung vom 29. November 2022 (UA act. 2118 ff.) ebenfalls zum Durchschneiden von Kupferkabeln verwendet worden war. Das Vorgehen in ggg._____ entspricht somit einem von den Beschuldigten auch später wieder angewendeten Vorgehen. Damit ist für das Obergericht erstellt, dass die beiden Beschuldigten den geschilderten Diebstahl, den Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung wie angeklagt gemeinsam ausgeführt haben.