2.4.1.2. Der Beschuldigte C.A._____ bestreitet diesen Vorwurf nicht, womit als erstellt gelten kann, dass er als einer der Täter den angeklagten Sachverhalt verwirklicht hat. Hingegen bestreitet der Mitbeschuldigte A.A._____ seine diesbezügliche Täterschaft. Im Hinblick auf das Qualifikationsmerkmal des bandenmässigen Diebstahls lässt sich jedoch auch die Täterschaft von A.A._____ durch Indizien erstellen.