In tatsächlicher Hinsicht ist sie zusammengefasst davon ausgegangen, dass der Beschuldigte gemeinsam mit dem Mitbeschuldigten, seinem Sohn A.A._____, mehrfach Kupferkabel und Kupferdraht von diversen Firmengeländen gestohlen habe. Hierbei hätten sie sich teilweise auch des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung schuldig gemacht, da sie umzäunte Gelände und Bauten betreten und fremdes Eigentum beschädigt hätten, um dort eindringen oder Kupfer entwenden zu können. Sie erachtete dies gestützt auf verschiedene Indizien als erstellt.