2.5. Die Staatsanwaltschaft reichte am 22. März 2024 eine Berufungsantwort ein und beantragte, die Berufung des Beschuldigten sei vollumfänglich abzuweisen. -5- 2.6. Die Berufungsverhandlung mit Einvernahme des Mitbeschuldigten A.A._____ sowie der Zeugen E._____ und F._____ fand am 15. August 2024 zusammen mit dem Berufungsverfahren i.S. A.A._____ (SST.2023.299) statt. Der Beschuldigte wurde aus gesundheitlichen Gründen antragsgemäss von der Berufungsverhandlung dispensiert. Seine amtliche Verteidigerin war anwesend. Das Obergericht zieht in Erwägung: