2.1. Mit Berufungserklärung vom 11. Dezember 2023 beantragte der Beschuldigte einen Freispruch vom Vorwurf des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls. Er sei wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 30.00 zu bestrafen, dies unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft. Auf eine Landesverweisung sei zu verzichten, die beschlagnahmten Gegenstände seien an die Berechtigten herauszugeben und die Zivilklagen seien abzuweisen, eventualiter auf den Zivilweg zu verweisen (Berufungserklärung S. 2 f.).