3. Betreffend C.A._____ und A.A._____ 3.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden gestützt auf Art. 69 Abs. 1 StGB eingezogen und der Oberstaatsanwaltschaft zur Vernichtung oder zur Verwendung nach Gutdünken überlassen: - zweimal Handschuhe Kinetixx, Gr. XL - Handschuhe Qualité & Prix - Kabelschere Knipex - Kabelschere Baudat - Bolzenschneider Connex - Rollgabelschlüssel Connex, 300 mm - Tragetasche UnderArmour - Sturmhauben (schwarz) - Universal-Vierwegschlüssel smu 3.2. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden der Q._____ AG retourniert: - drei Kupferstücke