und einer Verbindungsbusse von Fr. 2'500.00, ersatzweise 42 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 3.2. Die ausgestandene Untersuchungshaft von 154 Tagen (1. Juni 2021 bis 1. November 2021) wird an die Geldstrafe angerechnet. 4. Es wird keine Landesverweisung angeordnet. 5. Das beschlagnahmte Küchenmesser Victorinox wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. Die Zivilklage von B._____ wird auf den Zivilweg verwiesen. - 13 - 7. 7.1. Die obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden zu ¼ mit Fr. 1'250.00 dem Beschuldigten auferlegt und im Übrigen auf die Staatskasse genommen.