Nachdem B._____ zwischenzeitlich auf den Boden gefallen sei, habe er seine Hand auf Kopfhöhe gehalten, wobei der Beschuldigte ihn an der linken Hand verletzt habe (vgl. Untersuchungsakten [UA] act. 274, 276). Dabei blieb er im Wesentlichen auch in der zweiten delegierten Einvernahme vom 13. Juli 2021 (UA act. 282 ff.) sowie vor Obergericht -5-