3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 23. Dezember 2022 beantragte der Beschuldigte einen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung, eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen und den Verzicht auf eine Landesverweisung. 3.2. Mit vorgängig zur Berufungsverhandlung eingereichter Berufungsbegründung vom 27. Februar 2023 beantragte der Beschuldigte weiterhin als Hauptantrag eine Geldstrafe und neu eventualiter eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 1. März 2023 beantragte die Staatsanwaltschaft die Abweisung der Berufung.