2. Das Bezirksgericht Baden stellte mit Urteil vom 12. Juli 2022 das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der mehrfachen Drohung mangels Strafantrags ein, sprach den Beschuldigten wegen versuchter schwerer Körperverletzung schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren bei einem vollziehbaren sowie einem bedingten Anteil von je 18 Monaten. Es verwies ihn für die Dauer von 8 Jahren des Landes, auferlegte ihm ein Kontakt- sowie Annäherungsverbot, entschied über den beschlagnahmten Gegenstand und verwies die Zivilklage auf den Zivilweg.