Wird die Herausgabe nicht innert 30 Tagen seit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils verlangt, trifft die Staatsanwaltschaft die sachgemässen Verfügungen. 5.2. Die beschlagnahmten drei Kupferstücke werden der Q._____ AG retourniert. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6. Auf die Zivilklagen der Privatklägerinnen Q._____ AG, R._____ AG, S._____ AG und T._____ AG wird nicht eingetreten. 7. 7.1. Die auf das Berufungsverfahren des Beschuldigten entfallenden obergerichtlichen Verfahrenskosten von Fr. 5'000.00 werden dem Beschuldigten vollumfänglich auferlegt.